altersproblem: Sie 16 - ich 25

manonthemoon

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16. Apr. 2007
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Ich bin in eine Situation geraten von der ich niemals für möglich gehalten hätte dass mir dies mal passieren kann. Nun, es ist wie es ist, ich möchte nicht lange um den heissen Brei herumreden, auch wenn einige von Euch mich nun verurteilen mögen.

Ich habe mich ein eine Junge Frau verliebt, sie ist 16 und es war wirklich Liebe auf den ersten Blick (auch das hätt ich nicht gedacht dass mir das noch mal passieren kann). Ich wollte es erst nicht für warhaben aber ich merkte immer mehr was mein Herz mit mir anstellt. Mittlerweile habe ich mit der Tatsache abgefunden und versuche das Beste aus der Leider sehr komplexen Situation zu machen.

Das Problem ist, dass ich 25 bin und Ihre Eltern der blanke Horror sind. Sie verbieten Ihr jeglichen Kontakt mit Männern. Natürlich hatte sie trotzdem schon heimlich mehrere Freunde und auch sexuellem Kontakt mit Ihnen. Die Antwort ihres Vateres darauf als er sie erwischte war, dass er sie mit dem Gürtel verprügelte (*ZORNINMIRAUFSTEIGT*). Ich kann nicht verstehn wie der eigene Vater seiner Tochter so etwas antun kann. Sie ist ein super Mensch und er sollte viel mehr stolz auf Sie sein. Aber das mit den Prügeln ist wieder ein anderes Thema und ich hoffe auch nicht dass es noch einmal so weit kommen wird denn ich weiss nicht wie ich darauf reagieren würde.

Nun Fakt ist, dass falls er davon Wind bekommen würde dass wir uns lieben er sicher jede Möglichkeit ausnutzen wird um micht anzuzeigen und uns auseinander zu bringen. Er würde Ihr wochenlang jeglichen Ausgang verbieten und sicherlich auch noch schlimmeres.

Ich kann Ihm nicht übel nehmen dass er nicht will dass sie mit mir zusammen ist, ich bin ja wirklich viel älter.

Nun, ich sehe das halt aus meiner Sicht und denke an meine Interessen. Ich liebe Sie von ganzem Herzen und fände es unfair wenn unsere Liebe nur an Ihren Eltern scheitert. Wie sieht es nun rechtlich für mich aus? Kann Ihr Vater rechtlich gegen mich vorgehen?

Das zweite ist, dass Ihr Vater sie sogar über ihr 18. Lebensjahr hinaus zu kontrollieren versucht. Er sagt, dass er sie rauswerfen würde und ihr ihre Ausbildung nicht mehr bezahlen werde wenn sie nicht das tut was er von ihr erwartet (wohl keusch bleiben bis sie alt und runzlig ist).

Soweit ich weiss muss er für Ihre Erstausbildung sowie Ihren Unterhalt währenddessen aufkommen, selbst wenn sie nicht mehr zuhause leben würde. Stimmt das? Und was gilt als Erstausbildung? Sie besucht die Kantonsschule, gilt diese wenn sie beendet ist als abgeschlossene Erstausbildung?

Ich danke Euch wenn Ihr mich nicht gleich Abstempelt und mir mit Eurem Rat zur Seite steht.

 
Hallo!

Also erst mal, finde ich es super, dass du dir solche Gedanken machst. Sie belastet das bestimmt auch und du scheinst sie gut zu unterstützen.

Erstens :) .Verbotenes tut ihr nicht, sie ist über vierzehn und soviel Ich weiß, gilt der sexuelle Kontakt (auch gewollt!) nur unter vierzehn als strafbar.

Zweitens..Ich weiß es nur vom Unterhalt beim Studium, aber in der Ausbildung wird es wohl das gleiche sein. Man kann den Unterhalt von seinen Eltern einklagen (solange diese natürlich zahlungskräftig sind), aber nur vor Gericht. Und nun die Frage, würde sie es denn schaffen, gegen ihre eigene Familie vor Gericht zu ziehen? Es gibt immer einen Weg, sich alleine zu finanzieren, vielleicht solltet ihr euch mal kundig machen.

ABER: Bis dahin sind noch zwei Jahre. Verrenn dich nicht. Es ist gut, dass du ihr hilfst, vor allem, wenn ihr Vater sie prügelt, was ja mal sowas von das Allerletzte ist. Aber in 2 Jahren kann viel passieren.

Zu guter letzt: den Altersunterschied als Problem anzusehen fände ich doof. Mach dir da mal keine Gedanken. Wo die Liebe hinfällt, da fällt sie eben hin ;) .

Viel Glück!

Hannah

 
Bist Du Dir da sicher? Ist es nicht so, dass es zwar ab 16 nicht strafbar ist, aber nur wenn die Eltern ihr Einverständnis geben?

Zu der Sache mit dem Einklagen. Ich finde sie sieht es eigentlich sehr realistisch. Sie sagt was passiert ist ist passiert, ihr Vater hat einen Fehler gemacht, sieht in zwar nicht ein und sie ist sich auch bewusst dass sie ihn anzeigen könnte (damit hat sie ihm auch schon gedroht als er es wieder tun wollte und er hat dann schnell von ihr abgelassen), aber sie sagt sie will es eigentlich gut mit ihm haben und nicht die Familie zerstören, obwohl von Famile nicht viel vorhanden ist. Aber wenn es wirklich hart auf hart kommt würde sie wohl schon gegen Ihn vorgehen denke ich mal.

Wie sieht das eigentlich aus; bevor sie 18 ist kann sie nicht von zu hause ausziehen, oder? Zumindest nicht ohne Einverständnis von den Eltern.... richtig?

Und was könnte Ihr Vater tun wenn er mich bei Ihr im Zimmer erwischen würde, könnte er mich dann wegen Hausfriedensbruch oder sowas anklagen? Ich bin ja nicht ins Haus eingedrungen oder sowas, ich wurde von Ihr eingeladen.

Sie will immer dass ich heimlich nachts zu Ihr komme... aber ich hab da schon sehr grosse Bedenken. Anerseits ist es die einzige Möglichkeit dass wir bisschen kuscheln können, immer nur im Auto ist auf dauer auch nicht das wahre und sie muss ja jeweils immer gleich wieder nach hause und wird ausgefragt wo sie war und was sie gemacht hat usw..

Ich habe einfach die Nase voll von dieser Heimlichtuerei. Am liebsten würd ich zu Ihrem Vater gehen, ihm sagen wie es ist, dass ich seine Tochter einfach gern hab, sie mich auch und dass er sie sowieso nicht einfach die ganze Zeit über einsperren und ewig von allen Männern fernhalten kann. Dass Sie es eigentlich gut haben will mit ihm und ich auch und dass es an ihm liegt ob seine Tochter auch später noch zu Ihm steht oder dann sicher ganz von Ihm abwendet. Aber ich habe davor Angst dass er nicht darauf eigeht und sie dann überhaupt nicht mehr vor die Tür lässt und ich nichts dagegen tun kann. Er schöpft jetzt schon Verdacht dass sie etwas am laufen hat aber wenigstens kann sie noch ab und zu nach draussen.

Das ist auch so ein Punkt, darf er sie die ganze Zeit so einsperren und unter Kontrolle halten? Gilt da nicht das Recht über Selbstbestimmung?

Bitte helft mir und vorallem auch meiner Freundin!

 
betreffend der sache mit der strafbarkeit: schaut unter wikipedia.de nach, stichwort "schutzalter", da ist es nach den drei deutschsprachigen ländern schön aufgezeigt.

 
vorsicht mit wiki.....

das ist kein anwalt und da steht ein haufen mist drin.

@ manonthemoon

ich persönlich würde mich mit so jungem gemüsse zwar nicht abgeben.

aber wo die liebe hinfällt..... .

bloss denk dran, mit 16 denkt frau an alles mögliche bloss nicht erwägungen die sooo richtig ernst sind.

na viel glück. wird schon.

 
also wegen dem ausziehen...

man darf auch ohne einverständnis ausziehen, aber nur mit begründung etc.. ist also auch wieder eine langwierige sache....also ich würde euch profamilia raten. das ist die beste adresse für alle deine fragen. einfach, um mal bescheid zu wissen...

alles gute! hannah

 
danke viel mal für Eure Tipps. Ich hab auch mal noch bisschen im Gesetzbuch gelesen. Ein besonderes Dankeschön an Hannah. Du bisst echt Hamma!!! ;-)

Patrick