Anzeige trotz keiner Haftung auf verloren gegangen Sachen bei Versand ???

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Maddi

Neuer Benutzer
16. Juli 2011
6
0
0
32
Hey ihr,

hab bei einer Online-Seite , wo man Sachen verkauft ( nicht ebay ), ein Kleid an eine Person verkauft ( hat 15€ gekostet ). Die Post hat das Kleid anscheinend verschlampt, da es nie angekommen ist. Nun wollte die Person ihr Geld zurück. Ich habe aber bereits zuvor folgendes angegeben :

"ich übernehme für verlorene Sachen während dem Versand keine Haftung und gebe auch keine Garantie auf die von Euch erworbenen Stücke."

Jetzt droht sie mir mit einer Anzeige, wenn ich ihr nicht die volle Summe zurück zahle. Habe ihr angeboten einen Teil zurück zu zahlen, darauf geht sie aber nicht ein.

Kann sie mich jetzt wirklich anzeigen ?? Immerhin habe ich angegeben, das ich keine Haftung übernehme. Kennt sich hier wer aus mit dem Rechtswesen ?

Bin mir da nämlich nicht sicher.

Vielen Dank im Vorraus

 
Also ich bin kein Iurist oder so. Falls du die Quittung/Bestätigung der Post hast, ist es nicht dein Fehler und nix mit der Anzeige. Falls du die Quittung nicht hast, glaube ich sollte auch nix passieren. Du hast deine Leistung erbracht (Paket zur Post), das andere liegt nicht in deiner Verfügungsmacht... Es muss einfach glaubhaft sein, dass du das Paket wirklich abgeschickt hast.

 
Quittung hab ich leider nicht, war ja auch nicht versichert. ich will einfach keinen Ärger haben, und bei ebay steht ja auch immer keine Haftung für Versand, da kann ma ja auch nix machen ..

 
Wenn sich jemand juristisch sowohl in der Schweiz als auch in Österreich und Deutschland (wo auch immer -wer weiß schon aus welchem Land die Plattform ist oder Verkäufer und Käufer) mit Online-Verkäufen auskennt, bitte eine PN an die Themenstarterin.

Ansonsten ist das hier ein Schweizer Liebeskummer- Forum und das falsche Forum für einen juristischen Rat.

- Thema geschlossen -

 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.