Das ist cool, dass du dir darüber gedanken machst und verantwortlich bist! Da ich 17 bin, weiß ich ungefähr, dass ab 14 Jahren alles erlaubt ist! Sie ist 16 und du könntest mit ihr Sex haben. Aber heiraten nicht! Das ist ja ab 18 )
Ansonsten müsste alles in Ordnung sein!
Hier ist was ich im Internet darüber gefunden habe:
Du willst Sex haben?
Verbieten kann dir das natürlich keiner. Problematisch wird es erst, wenn dein Freund 18 Jahre oder älter ist, und du das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Eine sexuelle Beziehung ist dann gemäß § 176 Strafgesetzbuch strafbar, wenn es sich nicht ausdrücklich von Seiten beider Partner um eine Liebesbeziehung handelt. Eltern können in diesem Fall übrigens nur dann gegen euren Freund oder eure Freundin vor Gericht gehen, wenn ihr ihnen eine Vollmacht ausstellt oder selbst gegen ihn / sie vor Gericht aussagt.
Du möchtest heiraten?
Grundsätzlich darfst du ab 16 Jahren mit Einverständniserklärung deiner Eltern heiraten, ab 18 Jahren geht es auch ohne. Bis du 16 und möchtest einen Mann über 18 Jahren heiraten, kann eine Heirat in Ausnahmefällen auch ohne die Einverständniserklärung der Eltern möglich sein - nämlich dann, wenn der Widerspruch deiner Eltern nicht auf "triftigen Gründen" (§ 1303 BGB) beruht. Nach der vorliegenden Rechtsprechung können beispielsweise triftige Gründe angenommen werden, wenn ein erheblicher Altersunterschied besteht, wenn du oder dein Partner krank ist, wenn Dein Verlobter einen schlechten Ruf hat, oder wenn Du als Ehefrau eine schlechte Rechtsstellung bekommen würdest (beispielsweise Ehe nach islamischem Recht). Die Entscheidung liegt aber ganz alleine im Ermessen des jeweiligen Gerichtes.
Das dürfte so ziemlich das wichtigste sein, oder?! ) :]
Gruß
Ansonsten müsste alles in Ordnung sein!
Hier ist was ich im Internet darüber gefunden habe:
Du willst Sex haben?
Verbieten kann dir das natürlich keiner. Problematisch wird es erst, wenn dein Freund 18 Jahre oder älter ist, und du das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Eine sexuelle Beziehung ist dann gemäß § 176 Strafgesetzbuch strafbar, wenn es sich nicht ausdrücklich von Seiten beider Partner um eine Liebesbeziehung handelt. Eltern können in diesem Fall übrigens nur dann gegen euren Freund oder eure Freundin vor Gericht gehen, wenn ihr ihnen eine Vollmacht ausstellt oder selbst gegen ihn / sie vor Gericht aussagt.
Du möchtest heiraten?
Grundsätzlich darfst du ab 16 Jahren mit Einverständniserklärung deiner Eltern heiraten, ab 18 Jahren geht es auch ohne. Bis du 16 und möchtest einen Mann über 18 Jahren heiraten, kann eine Heirat in Ausnahmefällen auch ohne die Einverständniserklärung der Eltern möglich sein - nämlich dann, wenn der Widerspruch deiner Eltern nicht auf "triftigen Gründen" (§ 1303 BGB) beruht. Nach der vorliegenden Rechtsprechung können beispielsweise triftige Gründe angenommen werden, wenn ein erheblicher Altersunterschied besteht, wenn du oder dein Partner krank ist, wenn Dein Verlobter einen schlechten Ruf hat, oder wenn Du als Ehefrau eine schlechte Rechtsstellung bekommen würdest (beispielsweise Ehe nach islamischem Recht). Die Entscheidung liegt aber ganz alleine im Ermessen des jeweiligen Gerichtes.
Das dürfte so ziemlich das wichtigste sein, oder?! ) :]
Gruß