schwanger?!?!?

eiskalteTräne

Benutzer
15. Mai 2006
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Ich hätte da mal eine Frage an euch...

...also es könnte sein das ich schwanger bin da es dafür einige anzeichen gibt....es stellt sich aber erst Freitag genaues herraus...

...ich möchte nicht das ihr mir jetzt vorwürfe oder so etwas macht...ich weiß selber das es ziemlich schlimm und mist ist...da ich erst 15 bin...

also mal zu meiner frage...

...mein Freund...der 16 ist...meint er könnte eine akte bei der polizei bekommen...wenn i das kind bekommen....wegen verführung minderjähriger....ist das wirklich soooo schlimm?! das er da sofort eine akte bekommt?!?!?!?!?!

 
nein da du keine vierzehn mehr bist. außerdem ist er auch noch minderjährig. wenn er über 18 wäre, also volljährig, dann hätte dies wahrscheinl. konsequenzen. aber eher auch net. weil du mit 15 nicht mehr minderjährig bist.

wie konnte es so weit kommen? habt ihr denn gar nicht verhütet? na wenn die akte, die er sicher net bekommt, sein einziges problem ist. dann bitte. sollte sich mal überlegen wo das geld herkommt für das kind.

 
also laut Profil bist du erst 14 ;)

§ 182(2) StGB (der nur auf Strafantrag der Geschädigten, bzw deren Eltern verfolgt wird, oder wenn besonderes öffentliche Interesse vorliegt), besagt, daß es strafbar sein kann wenn ein über 21jähriger mit einer unter 16jährigen schläft, die aus Gründen altersbedingter Unreife -im konkreten Fall für den Täter erkennbar- außerstande ist, die Entscheidung über die Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen intellektuell, moralisch und emotional in ein Selbstbild und Lebenskonzept in einer Weise zu integrieren, welche der Bedeutung sexueller Selbstbestimmung gerecht wird. Ein erheblicher Altersunterschied reicht für sich genommen nicht aus. Das Fehlen der Selbstbestimmungseigenschaft ist in jedem Einzelfall konkret festzustellen [Tröndle/Fischer 50., 1100, Rn''n.15, 17 und 18 ]

Auf deutsch heißt das in etwa:

Du muß soweit reifeverzögert sein, daß du dir der Tragweite der sexuellen Handlungen nicht bewußt bist. Und diese Tatsache müßte für den Täter erkennbar sein.

Wenn also die Eltern des Strafanzeige und Strafantrag stellen würden, würde das Gericht prüfen, bzw. durch Gutachter prüfen lassen, inwieweit du erwachsen genug bist, um über deine Sexualität eigenverantwortlich entscheiden zu können.

In der Praxis ist es aber eher nicht die Regel, daß der einvernehmliche(!!!) Sex mit einer über 14jährigen verfolgt wird. Es sei denn, es liegt die Reifeverzögerung vor (und das merkt man dann eigentlich als über 18 oder über 21jähriger). Der Sex zwischen gleichalterigen ist ja von der Vorschrift nicht erfaßt. Es sollen junge Mädels davor geschützt werden, von erwachsenen Männern ausgenutzt/mißbraucht zu werden.

Gefunden hier.

 
also danke erst mal...

nein also natürlich ist es nicht sein einziges problem...

...ich hab ihn auch schon versucht da zu beruhigen das da nichts schlimmes in der richtig passieren wird...doch ich wollt es halt noch mal gaaaanz sicher wissen...

ja...es ist halt einfach so passiert...naja und einmal haben wir halt ne verhüttet...naja wir können es ne mehr ändern...wissen selbst das es mist war...naja

und das in meinem profil die 14 stimmt ne mehr...hatte aba no keene zeit das zu ändern...bin 15

 
hole dir erst mal einen schwangerschaftstest bevor du dich vielleicht umsonst verrückt machst!