Hi.
Gerade verfolgte ich eine Diskussion in der Kaffeeküche, in der es darum ging, dass eine Fremdgehbeichte mit psychischer Gewalt gleichzusetzen sei.
Beispiel: ER beichtet IHR, er sei irgendwann mal fremdgegangen. Die Variablen spielen keine Rolle, sondern die Frage, ob so eine späte Beichte mit einer Zeit der Verheimlichung tatsächlich als "psychische Gewalt" dem/der Betrogenen ausgelegt werden kann.
Ganz simpel gefragt: ist die Beichte eines Vertrauensbruchs psychische Gewalt?
Gerade verfolgte ich eine Diskussion in der Kaffeeküche, in der es darum ging, dass eine Fremdgehbeichte mit psychischer Gewalt gleichzusetzen sei.
Beispiel: ER beichtet IHR, er sei irgendwann mal fremdgegangen. Die Variablen spielen keine Rolle, sondern die Frage, ob so eine späte Beichte mit einer Zeit der Verheimlichung tatsächlich als "psychische Gewalt" dem/der Betrogenen ausgelegt werden kann.
Ganz simpel gefragt: ist die Beichte eines Vertrauensbruchs psychische Gewalt?