sie 15 ich 18 sex?

larex

Neuer Benutzer
18. Nov. 2007
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hallo,ich mache es kurz und bündig. meine freundin ist 15 und ich bin 18, wir haben 2.1/2 jahre unterschied, dürfen wir miteinander schlafen? laut schweizer gesetz?

bitte um rasche antwort. lg

 
Schweizerisches Strafgesetzbuch
Art. 187

1. Gefährdung der Entwicklung von Unmündigen.

Sexuelle Handlungen mit Kindern

1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,

es zu einer solchen Handlung verleitet oder

es in eine sexuelle Handlung einbezieht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

3.1 Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
allerdings frage ich mich, ob jugendliche miteinander schlafen sollten, wenn sie noch nicht mal wissen, ob ihre tat rechtens ist.

für fragen zu nebenwirkungen fragen sie ihren gynäkologen oder ihren haus-juristen...

achja, den artikel 187 findet man über google unter einer minute.

 
2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

demfall legal?

ps: wir haben nicht miteinader geschlafen darum frage ich ja....

 
ich kenne weder ihr geburtsdatum noch deines. und ich will es auch gar nicht wissen. darum hüte ich mich, hier eine klare aussage zu fällen. du hast den gesetzesartikel den du brauchst, der rest dürfte eine kleinigkeit sein.

 
So viel ich weiss ist es glaub e ich erlaubt, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt. Bin mir aber nicht ganz sicher.