was muß ich beachten?

Stefan 73

Neuer Benutzer
10. Feb. 2008
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Hallo zusammen, ich habe ja schon einiges gelesen hier, aber mich würde interessieren, was ich zuerst mache! erst scheidungsantrag und dann Trennungsjahr oder umgekehrt?

Was habe ich sonst noch alles so zu beachten? sorry ist meine erste Scheidung und habe schon genug Probleme und Sorgen und möchte nicht noch mehr falsch machen.

Danke für die Antwort in voraus.

 
Hallo,

den Scheidungsantrag kannst du erst nach dem Trennungsjahr einreichen.

Zuerst ist erst mal angesagt, ne eigene Wohnung zu beziehen und die gemeinsamen Dinge aufzuteilen.

Habt Ihr Kinder? Dann sollte das auch mit dem Unterhalt geklärt werden. Dafür ist es wahrscheinlich gut, sofort einen Anwalt hinzu zu ziehen. Damit das richtig läuft.

Wenn Du keine Geld hast, bekommst Du bei einer Scheidung Prozesskostenhilfe, wenn Du unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegst. Was mit den anderen Anwaltskosten ist, kann Dir bestimmt der Anwalt sagen.

Leider kann ich Dir mehr dazu nicht sagen.

Das gefühlsmäßig hinzukriegen ist das Schwierigste. Alles andere kann man irgendwie regeln.

Ich wünsche Dir viel Kraft auf Deinem Weg.

Lg,

Zipfel

 
Was mit den anderen Anwaltskosten ist, kann Dir bestimmt der Anwalt sagen.

Ja das kann er, welche AK meinst Du denn?

Lieben Gruß HS