Ausländerin geheiratet, verändert seit sie hier ist

ich meine, wenn sie hier drei jahre verheiratet ist, dann muß sie auch ned zurück! Dabei zählt die Zeit "Trennungsjahr bis zur Scheidug" auch. Im Grunde genommen hat sie das ned verdient, denn es geht hier wirklich um Betrug.

wy.

 
Das Gesetz sagt aber was anderes:

Art. 42 Ausländergesetz

Ausländische Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren von Schweizerinnen und Schweizern haben Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, wenn sie mit diesen zusammenwohnen.

Art. 49


Das Erfordernis des Zusammenwohnens nach den Artikeln 42–44 besteht nicht, wenn für getrennte Wohnorte wichtige Gründe geltend gemacht werden und die Familiengemeinschaft weiter besteht.


Getrennt Lebend, besteht die Familiengemeinschaft nicht mehr und auch keinen Grund das eine Bewilligung weiter verlängert wird.

Wenn ich als Schweizer Schwarzarbeit mache habe ich die Steuerbehörden auf dem Hals. Bei Ausländern machen sie nichts. Im Gegenteil, das Sozialamt zahlt noch mit.

 
Ah, das spricht doch für Dich. Gönnen würde ich ihr das - ganz ehrlich!

Müssen Prostituierte keine Steuern zahlen? Wirklich ernst gemeinte Frage, ich kenne mich damit nicht aus. Die müssen doch auch beim Gesundheitsamt vorstellig sein, oder?

Hast Du es nicht zur Anzeige gebracht?

Im Netz gibt es einen guten Link über Bezness. Das ist ein Forum mit Frauen und Männer, die sich gut damit auskennen. Du kannst mir gerne eine PN schicken, dann schicke ich Dir den Link zu. Oder Tante Google fragen. Dann erscheint ein großes Forum...1001 Nachtgeschichten, oder so ähnlich!

wy.

 
Sicher müsste auch sie steuern bezahlen. Was sagte sie mir mal als sie eine Steuerrechnung bekam. Nur dumme Schweizer zahlen steuern.

Bei Anzeige müsste man mehr Beweise haben und in diesem Gewerbe habe ich noch nie gehört das man eine Quittung bekommt. Meldung auf dem Gesundheitsamt gibt es in der Schweiz nicht. Das ist nur in Deutschland und Österreich vorschrift.

Ich kenne diese Bezness Seite. Auch andere mit ähnlichen Geschichten.

 
Man kann wirklich immer nur wieder bei solchen Fällen warnen. Aber das hast Du ja selbst schon gut formuliert.

Wen mich heute jemand fragt wegen Ehe mit Ausländern, habe ich eine klare Meinung, Finger weg, sobald mit der Ehe die Aufenthaltsbewilligung verbunden ist.
Aufklärung finde ich auch ganz ganz wichtig.

Habt Ihr denn einen neuen Scheidungstermin? Rentenkonten geklärt? Ich denke, für Dich sollte es nur noch Blick nach vorne geben. Der nächste Schritt ist die Scheidung und das so schnell wie möglich und beim Gericht durch Deinen Anwalt immer wieder Druck machen. Was die Behörden machen oder nicht, ist erstmal egal. Wenn du kein Unterhalt zahlen kannst, umso besser, denn dann fällt sie in die Sozialhilfe und ob das der Staat letztendlich mitmacht? Fraglich! Aber das sollte nicht Dein Problem sein.

Frage mich ab den Behörden, warum man nicht genauer hin schaut, vor allem das Steueramt. Gelten die Gesetze nur für Schweizer Bürger.

Sie wurde zur bedingten Gefängnisstrafe und einer Busse verurteilt und nun versucht sie mich noch legal auszurauben. Wirklich sehr dreist und frech.
Wenn sie eine bedingte Gefängnisstrafe und zu eine Buße verurteilt worden ist, dann haben die Behörden doch da hingeguckt. Du siehst es ist ein sehr schwieriges Thema. Deswegen meine ich auch, daß du Dich ganz und gar auf Deine Scheidung konzentrieren solltest.

Alles andere überlasse dem Staat. Der hat seine eigene Methoden.

 
Sie hat mal einen Anwalt beauftragt und schickte meinem Anwalt einen Brief. Es ging dann aber nichts mehr, weil sie Angst hat das Land danach verlassen zu müssen.

Sie stellte schon Bedingungen, Fr. 20'000.-- in bar. Dann unterschreibt sie sofort.

Ich habs nicht eilig. Will auch nicht mehr heiraten. Sie muss aber um hier zu bleiben.

 
So einfach geht das nicht. Bei Trennung gilt immer noch 2 Jahre Wartezeit und sie will ihr Bleiberecht mit der Ehe sichern, damit sie weiter anschaffen kann.