Er darf seine Tochter nur bei seiner EX sehen

liana

Neuer Benutzer
05. Juni 2008
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Hallo

Wer kann mir Tipps geben was ich machen kann und somit meinem Partner helfen.

Den ich weiss nicht wie ich Ihm am besten helfen kann.

Es geht um die EX meines Partners. Den er hat mit ihr zusammen eine Tochter sie ist 4 Jahre alt.Jedoch darf er sie selten sehen, aber zahlen darf er! :mad: Sind die Alimenten nicht gerade sofort auf dem Konto kommt bestimmt ein Telefon! Ich finde das nicht korrekt von Ihr. Denn zum Kind zeugen gehören ja immer 2.

Das Problem wenn er die kleine sehen will MUSS er zu ihr gehen, den die kleine darf nicht zu Ihm kommen da hat die Mutter was dagegen und ebenfalls hat Sie was gegen mich.Weiss nicht warum, ich habe ja nichts getan, den als wir uns kennengelernt haben waren sie schon lange getrennt.

Aber ich weiss das er die kleine gerne öfters sehen und die kleine auch mal gerne mal zu seinem Papi möchte.Doch das lehnt die Mutter strikt ab. Die Anwort von Ihr wenn du die kleine sehen willst dann bei mir. Das sind ca: 2.5 Std Fahrzeit.

Für mich ist es auch nicht einfach, den irgendwie stehe ich immer in einer zwickmühle. :mauer: Und Trotzdem möchte ich Ihm helfen den ich weiss auch das er die kleine auch mal gerne zu sich nehmen würde. Aber er darf nicht! :mad:

Denn als Sie erfahren hat das er eine neue Freundin hat, hat sie nur negatives über mich geschrieben obwohl sie mich nicht nichtmal kennt und mich auch noch nie gesehen hat.Dann gab Sie ihm ein Ultimatum ER,SIE und die kleine, oder ich und er und er sieht die kleine nicht mehr! :evil: Das war für mich auch eine sehr schwere Zeit und es ist heute ab und zu noch so. In der zwischenzeit hat sie sowie ich weiss einen neuen Freund aber das mit der kleinen sieht wirklich immer noch gleich aus. Wenn er die kleine sieht vielleicht 1-3 mal Jahr.

P.S. Sie waren nie verheiratet!

Ich möchte ihm gerne helfen aber hatte bis jetzt leider keine Ideen!

Gibt es vielleicht noch solche Väter wo es ähnlich geht wie meinen Partner oder Frauen welche ich in der gleichen Situation wie ich befinden.

Bin Dankbar für jeden Tipp von euch.

Für die Antworten danke ich euch im Vorraus.

Lieber Gruss Liana

 
Er als Vater hat das Anrecht, seine Tochter zu sehen.

Sie kann ihn das gar nicht verbieten.

Auch, dass er sie nur bei IHR sehen kann ist quatsch.

Meine Idee wäre es, ihr anzubieten , dass er sie jedes 2 Wochenende abholt und die kleine am Ende des Wochenendes wieder hinzubringen.

Falls sie "nein" sagt, muss er ihr drohen dagegen zu klagen.

Und er wird 100% Recht bekommen...

Sie kann ihn das gar nicht verbieten, es sei denn das Kind ist bei ihn Gefahren ausgesetzt (z.b er ist drogenabhängig o.ä)

Erkundigt euch in der hinsicht mal.

Es gibt Prozesskostenhilfe/erstattung und Anwälte für Familienrecht.

 
es gibt bei uns in der schweiz einen sogenannten "kinder-beistand"....

ich würde mich da mal schlaumachen auf den ämtern, denn er hat da bestimmt irgendwelche rechte, so wie er auch pflichten hat.

jedoch wird sie das alleinige sorgerecht haben für das kind und somit ist sie auch quasi am "längeren hebel".......doch ich denke, da sollte schon was machbar sein.

er soll sich wirklich mal erkundigen ......

wundert mich etwas, das er das noch nicht gemacht hat........

 
@blutengel Zuerst vielen Dank für deinen Tipp, finde ich auch gut .Aber leider will Sie Sie es so , das er die kleine nur bei ihr zuhause sieht. Erst vor kurzem hat sie es ihm am Telefon gesagt. Resp.mein Partner hat mit der kleinen Telefoniert und er hat sie (Tochter) dann auch gefragt ob Sie mal Papa besuchen kommt, die kleine wollte Papa besuchen jedoch von der Mutter kam ein klares NEIN, wenn dann wirklich nur bei Ihrzuhause. Den sie will es gar nicht. Und finde es ja auch nicht o.k von Ihr. Ich selber kann ja leider nichts machen.Aber ich werde mich mal schlau machen mit Ihm. Den Gefahren aussgesetzt ist er nicht.:) Danke nochmals.

@ich bin Ratlos

Danke für den Tipp, werde mich mal schlauen machen zusammen mit Ihm.

Ja sie hat leider das alleinige Sorgerecht.ER hat bis jetzt leider nichts gemacht weil es immer hiess unverheiratete Väter sind eh benachteilgt und somit eh keine Chance haben.

Aber viellicht klappt es doch doch.

Danke.

 
sorry, aber wenn er sie momentan gerademal 3x im jahr sieht - und das dann jeweils gerade mal für je 2,5 stunden..... dann würde ich als mutter wohl auch nicht gerade freude daran haben, wenn er sie gleich ein ganzes weekend mitnehmen würde......

da würde mir wohl auch das vertrauen fehlen, auch wenn er der vater ist.....

wie alt ist das kind denn jetzt?.....

gruss

ibr

 
Die Fahrzeit beträgt 2.5 Std. Ja ca: 3x pro jahr kann auch ein bisschen mehr sein. Zähle nicht mit. :) Sehen darf er Sie dann so einen halben Tag. Die kleine ist 4. Jahre alt geworden.

Er würde sie auch mehr sehen aber dann sagt sie kurzfristig wieder den Termin haben. Kam auch schon vor. Und immer ist Sie nicht per telefon erreichbar,weil sie eine andere Nummer hat und er keinne bescheid bekam.

 
liebe liana

ich kann dir/euch nur raten, einen anwalt einzuschalten. denn ein vater, der ordnungsgemäss alimente zahlt und dem auch sonst nichts vorzuweisen ist, das dem kind schaden könnte, hat ein anrecht auf regelmässige besuche, bzw. gegenbesuche.

da kann auch eine sture ex nichts daran ändern. warum ist sie überhaupt immer noch so beleidigt und destruktiv; sie hat ja auch einen neuen partner.

ich begreife so was einfach nicht, denn wenn sie schon so auf das wohl ihrer tochter bedacht ist, so sollte sie ihr den umgang mit dem vater nicht vorenthalten, wenn sie dies selber möchte.

immer wieder schade, von solchen beispielen zu lesen, wo sich der eine partner (oft auch beide) so verhalten und dabei vergessen, dass sie am meisten dem kind selbst schaden!

doch die kleine wird auch mal in ein alter kommen, wo sie selbst entscheidet, wann sie zu wem geht. mein sohn macht das schon seit klein auf so und wir sind alle damit sehr gut gefahren.

lg mörli

 
... in der Regel ist nicht mal ein Anwalt notwendig;

versucht es über das Jugendamt. Ich habe im Freundeskreis (selbes Problem) erlebt, dass die ziemlich engagiert sind und vermittelnd eingreifen. Die setzen dann auch mal einen verbindlichen Gesprächstermin für alle Beteiligten an etc.

Prinzipiell ist die Mutter sogar dazu verpflichtet, das Kind dahingehend zu motivieren (!), dass es den Vater sehen/besuchen möchte. So etwas gehört meiner Meinung nach auch einfach zu einer verantwortungsvollen Erziehung!

Wie gesagt, ich würde versuchen, alles über die Ämter zu klären, auch die Sache mit den mysteriösen Telefonnummern ... Viel Glück!

 
Hallo Mörli und Bounce

Vielen Lieben Dank für eure Tipps.

Ich werde mich mit meinem Partner zusammen setzen und diese Tipps von euch in Anspruch nehmen.

Nochmals vielen lieben Dank.

Wünsche euch noch ein schönes Weekend.

Gruss Liana

 
Hallo liana

Noch eine Anlaufstelle...

Erkundige dich mal im Internet über die unentgeltliche Rechtsberatung, gibts in jeder Gemeinde.

Hast dann zwar nur 10 bis 15 min Zeit, aber das sollte genügen um sich zu Informieren. Vielleicht alle Unterlagen vorher mal zusammenstellen.

Ps.: Ich rede da von der Schweiz..

Grüss chäfer

 
Jetzt habe ich mich mal schlau gemacht und auch mit meinem Partner gesprochen. Doch er meinte wenn er jetzt was unternehmen würde spinne seine EX ganz und er sehe die kleine nie wieder.Es ist alles so eine verzwickte mühle.

Warum gibt es immer wieder solche Frauen wo so gemein sind!

Am liebsten würde ich dieser EX einen Brief schreiben und ihr die meinung sagen, aber das würde eher das gegenteil beweisen und somit alles kaputt machen und das will ich auch nicht.

Mal schauen was noch passiert vielleicht kommt sie bald zur vernunft!

Musste meinen frust rauslassen weil ich ihm so gerne helfen möchte und irgendwie nichts bringt! :)

 
oh ja linda die gibt es ich bin so einer meine ex wollte auch das ich meine tochter damals nach der trnnung nur bei ihr sehe sie war da erst zwei ein halb ich habe auch versucht mit ihr zu reden habe mich beim jugendamt erkundigt aber als sie befragt wurde hatte sie mich nur ins schlechte licht gestellt so das ich von dort keine unterstützung bekamm

wir leben auch in verschidenen orten ca 300 km ausenander und ich bin dann zum jugendamt in meiner stadt gegangen und wurde zu einer anwältin geschickt

es ist über das gericht gelaufen und ich bekamm weil so große entfernung das recht zugesprochen sie alle vier wochen für vier tage zu mir zu holen sie mußte ob sie wollte oder nicht mir meine tochter also geben und auch urlaub bekamm ich mit ihr zusammen

sie hat kein recht wenn er sich nichts zu schulden kommen lassen hat ihm das kind nicht zu geben geht zum anwalt wenn das jugendamt nichts tut da werdet ihr recht bekommen

ich drück euch die daumen

 
Hallo thomas1973

Danke das Du uns die Daumen drückst.

Ja die Entfernung ist bei ihm auch etwa 300km, er fährt jedesmal ca:2.5std. bis er bei der kleinen ist.

Ich denke eben das es bei Ihr gleich aussehen würde wie bei dir das Sie mein Partner in ein schlechtes Licht stellen würde! Ich traue es ihr ehrlich gesagt auch zu.

Aber er hat sich bis jetzt wirklich nichts zu schulden lassen kommen.

Und ich weiss er ist ein guter Papi, wir haben zwar noch keine Kinder zusammen aber ich habe Ihn schon mal mit seiner Tochter gesehen als er im Zoo war und er hat den Tag wirklich sehr genossen.

Den ich hätte auch nichts dagegen wenn er/wir die kleine bei uns auf Besuch hätten.

Er würde die kleine wirklich gerne öfters sehen, aber eben die EX hat Strikt was dagegen und gegen mich ja auch.

Ich bin ja auch weiblich, aber ich könnte das keinem Vater antun was diese EX`s abziehen.Schliesslich gehören zum Kinder machen immer zwei dazu. :) Und das Kind leidet ja nur darunter.

Ja mal schauen was ich da na tut.

 
hey liana

ich denke das wenn sie so blöde ist nur der weg über das gericht geht es ist eine harte zeit aber väter haben auch rechte nicht nur pflichten und sie muß ob sie will oder nicht alles dafür tun das es einen regelmäßigen kontakt gibt das hat meine ex auch nicht ein sehen wollen aber nach dem sie drei mal vor gericht gezogen ist und verloren hat dann noch einmal 500 euro strafe zahlen mußte weil sie mir das kind vorenthalten wollte war ihre sturheit endlich weg

jetzt haben wir ein ganz gutes verhältnis und gehen gut mit einande um

 
Hallo Thomas1973

Danke für deine Ratschläge, aber ich denke das es zwischen Deutschland und der Schweiz unterschiede gibt.

Aber so wie es aussieht versuche ich ihm vergebens zuhelfen. Den er kennt seine EX am besten und weiss zu was sie fähig ist.

Ich habe ihn schon paarmal drauf angesprochen und ihm gesagt er soll schauen das er die kleine öfters auch sehen darf und zu uns holen. Doch er sagt wenn er was unternehme spinne sie komplett und er sehe die kleine nie mehr.

Ich ehrlich finde es nicht fair den schliesslich darf er ja auch Alimente bezahlen.

Aber vielleicht kommt die kleine plötzlich von sich aus das sie zum Papi will.

Danke nochmals.

 
Hallo liana,

ja, es gibt sicherlich Unterschiede zwischen DE und CH. Und in der CH kann es in den einzelnen Kantonen auch wieder Unterschiede geben. Anhand deines Profils kann ich nicht erkennen ob du, er und seine Tochter aus DE oder aus CH sind.

In DE wird unterschieden zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht. Beide Eltern haben beide Rechte unabhängig vom anderen Recht. D.h. auch ohne Sorgerecht besteht ein Umgangsrecht - und darum geht es dir ja. Da eingeschlossen ist meiner Meinung nach auch das Recht auf vollständige Kontaktdaten. Wenn sie die Telefonnummer vorenthält, dann wirft das ein schlechtes Licht auf sie.

Seine Ex hat das alleinige Sorgerecht bekommen. Warum? Hat er dem bei der Trennung zugestimmt oder hat sie es erstritten?

Alles Gute,

pitsch

 
Hallo Pitsch wir kommen aus der Schweiz.

Aber leider musste ich jetzt festestellen das laut unterhaltsvertrag nur ein Besuchsrecht besteht ansonsten müssen sie sich untereinander abmachen.

Aber dies gestaltet sich sehr schwierig.

Manchmal habe ich auch das Gefühl das Sie nur will das er zahlt aber die kleine ihm vorenthält.

Den das letzte Telefonat ist auch wieder eine weile er.

Also die Väter welche das durchmachen müssen die tun mir ehrlich gesagt leid.

 
Hallo Liana

Diese Regelung, dass die Ex-Leute sich selber regeln gibt es häufig, aber meist wenn es keinen Streit gibt.

Wenn er nichts zu verbergen hat und auch nichts verbrochen, steht ihm das Recht zu, seine Tochter zu sehen.

Wenn ihm seine Ex dieses Recht verweigert, kann er es einklagen, trotz Unterhaltsvertrag.

Gerade in der CH haben Väter recht gut geschützte Rechte. Wenn nichts vorliegt, kann sie auch nicht plötzlich erzählen, er habe wer weiss was gemacht und ihn schlecht machen.

Und ihm den Umgang ganz verbieten kann sie erst recht nicht.

ABER er muss halt aktiv werden. Aus deinen Posts lese ich raus, dass es ihm zu mühsam ist, um sein Recht, sein Kind zu sehen, zu kämpfen.

Naja, entweder er will, oder er will nicht. Wenn nicht, ist es vielleicht besser für die Kleine, wenn sie den Papi nicht zu oft sieht.

Grüessli

Jessi

 
So jetzt habe ich wiedermal zeit zum hier schreiben.

Hallo jessi

Ja ganz am anfang gab es Streit aber nicht direkt wegen dem Kind sondern auch wegen mir weil sie es nich akzeptieren wollte das er eine neue Freundin hatte.Den sie hasst mich und das anscheinend heute noch obwohl Sie mich ja nicht mal kennt und als ich meinen Partner kennelernte waren sie ja schon eine weile getrennt.

Er würde seine Tochter ja wirklich sehr gerne öfters sehen und auch gerne mal bei sich zuhause, aber da hat sie wie oben auch schon mal geschrieben was dagegen weil sie mich ja anscheinen nicht mag.

Ich habe ihn jetzt auch schon ein paarmal drauf angesprochen doch er meint er würde gerne was machen, aber dann spinne sie komplett und verbietet Ihm den ganzen Kontakt und somit sieht er die kleine gar nicht mehr.Er hat hat ja seit geburt der kleinen nur ein Besuchsrecht und nicht mehr und müsste es somit mit ihr absprechen ob die kleine zu Ihm darf aber das hat er ja auch schon gemacht doch bei Ihr kommt jedesmal ein Nein.Wenn du die kleine sehen willst dann bei mir das ist die Antwort wo er ja kürzlich bekam von ihr!

liebe grüsse liana

 
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