hi trauri
auskunft? wenn du nach dem weg fragst, hilft dir ein polizist. wenn du eine strafanzeige aufgeben willst, kann der polizist aber nichts anderes tun, als die strafanzeige entgegenzunehmen. alles andere wäre strafvereitelung im amt.
ein polizist entscheidet nicht darüber, wie wahrscheinlich die verurteilung eines angeblichen straftäters ist, sondern ein polizist ermittelt.
möglich, dass die polizisten auf der einen wache netter sind als auf der anderen und dir noch rasig ihre erfahrungen zu solchen sachverhalten mitteilen, aber an der tatsache, dass die einmal gestellte strafanzeige in der welt ist, sowie sie einem polizisten (im dienst) zu gehör gebracht worden ist, ändert das alles nichts. nur der staatsanwalt darf eine akte weglegen, und das dauert, bis er eine akte bekommt von der polizei (mal ganz abgesehen davon, dass es nicht darum geht in diesem fall, die sache auf sich beruhen zu lassen, WENN einmal strafanzeige erstattet wurde).
ernsthaft
rechtsanwälte lassen sich teuer bezahlen dafür, dass sie dem opfer die aussichten einer strafanzeige erläutern, und du solltest auch studiert haben und zudem gewissen praxiserfahrung besitzen, um das zu erläutern. laien wie die berater einer beratungsstelle haben allerdings auch ein großes fachwissen und haben ggf. sogar MEHR erfahrung als ein einzelner rechtsanwalt mit dieser art von fällen.
wie gesagt, wenn du jemanden raten möchtest, sich beraten zu lassen, dann ist das leider auf der polizei nicht so ganz möglich. aber es GIBT möglichkeiten, sich beraten zu lassen, kein zweifel. siehe oben.
gruß
sine