missbraucht -

Hm, stimmt, es wäre wirklich das beste zur Polizei zu gehen und sie dazu zu befragen (wie ich es gemeint habe, nicht sine ;) ), wie es damit aussieht und selbst wenn sie dir abraten würden eine Anzeige zu machen, so denke ich doch mal, dass es wenigstens in den Akten aufgenommen wird, denn rein theoretisch heißt es im Zweifelsfall (wenn z.B. Aussage gegen Aussage steht) für den Angeklagten, wobei da jeder Richter eh nach eigenem Ermessen entscheidet.

 
Hm, die sind dir aber doch verpflichtet Auskunft zu geben, oder? ?( Ich meinte jetzt keine Rechtsberatung in dieser Hinsicht, sondern genau das, was Y.LenoL sich auch vorgenommen hat.

Hat sich eigentlich bis jetzt was neues ergeben???

 
hi trauri

auskunft? wenn du nach dem weg fragst, hilft dir ein polizist. wenn du eine strafanzeige aufgeben willst, kann der polizist aber nichts anderes tun, als die strafanzeige entgegenzunehmen. alles andere wäre strafvereitelung im amt.

ein polizist entscheidet nicht darüber, wie wahrscheinlich die verurteilung eines angeblichen straftäters ist, sondern ein polizist ermittelt.

möglich, dass die polizisten auf der einen wache netter sind als auf der anderen und dir noch rasig ihre erfahrungen zu solchen sachverhalten mitteilen, aber an der tatsache, dass die einmal gestellte strafanzeige in der welt ist, sowie sie einem polizisten (im dienst) zu gehör gebracht worden ist, ändert das alles nichts. nur der staatsanwalt darf eine akte weglegen, und das dauert, bis er eine akte bekommt von der polizei (mal ganz abgesehen davon, dass es nicht darum geht in diesem fall, die sache auf sich beruhen zu lassen, WENN einmal strafanzeige erstattet wurde).

ernsthaft

rechtsanwälte lassen sich teuer bezahlen dafür, dass sie dem opfer die aussichten einer strafanzeige erläutern, und du solltest auch studiert haben und zudem gewissen praxiserfahrung besitzen, um das zu erläutern. laien wie die berater einer beratungsstelle haben allerdings auch ein großes fachwissen und haben ggf. sogar MEHR erfahrung als ein einzelner rechtsanwalt mit dieser art von fällen.

wie gesagt, wenn du jemanden raten möchtest, sich beraten zu lassen, dann ist das leider auf der polizei nicht so ganz möglich. aber es GIBT möglichkeiten, sich beraten zu lassen, kein zweifel. siehe oben.

gruß

sine

 
Normalerweise ist die Polizei verpflichtet solchen Dingen nachzugehen.

Allerdings nur wenn ein dringender Verdacht besteht.

(mein Stiefopa ist Polizist *g*, naja war eher gesagt)

auf jeden Fall: Fragen kostet ja nichts. Ich würds auch machen!!! :super:

 
hallo nochmal

Original von SummerNormalerweise ist die Polizei verpflichtet solchen Dingen nachzugehen.

Allerdings nur wenn ein dringender Verdacht besteht.
Anfangsverdacht. Dringender Tatverdacht begründet den Erlass eines Haftbefehls, aber der Anfangsverdacht ist der Grundstein für polizeiliche Ermittlungen. Ein Anfangsverdacht besteht auch, wenn jemand anonym ne Strafanzeige erstattet, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass die Sache "wahr" ist und tatsächlich eine Straftat nachgewiesen werden kann, ist unrelevant.

Gruß

sine

 
Deine Freundin sollte klipp und klar dem Bekannten sagen, dass sie mit ihm nichts mehr zu tun möchte und er sie dann bitte auch nicht mehr belästigen soll. Wenn er es weiterhin tut, dann kann sie ihn ja anzeigen.
Das wäre dann doch einmal der erste Schritt.

Sie hat nein gesagt.. und doch getan was er wollte.. ein wenig mehr als ein kleines Nein wäre evtl. doch zu erwarten gewesen, damit das ganze eine strafrechtliche Relevanz bekommt.

Mit 19 kann man sehr wohl das standing haben!

Mit 18 bin ich mit so nem Typen an den lauschigen Bodensee.. und er wollte mehr.. ich hab gesagt nein.. mehrfach.. laut.. dann hat er versucht mich zu vergewaltigen.. hey ich haette wohl fett das Trauma haengen wenn ich mich nicht GEWEHRT haette.. und ich bin davon gekommen. Nachdem er mehrere Schlaege eingesteckt hatte hat er realisiert was er da gerade treibt und hat sich verpisst..

Vielleicht ist es ein wenig unmoralisch, die Schwaeche eines anderen so auszunutzen wie in ihrem Fall. Auf der anderen Seite.. ein zartes "oh nein.. " und gleich darauf "ach meine Handlungen strafen meine Worte Luegen". Strafbar und all das?

Sie kann ihn ja anzeigen, wenn sie meint, dass er so etwas absichtlich und geplant und immer wieder macht. Dann hat ne Anzeige auch Sinn. Aber..

WIESO MACHT SIE DEN MUND NICHT MAL AUF?

Und sagt ihm mal, dass es sie nervt etc? Vielleicht sollte sie allmaehlich mal erwachsen werden. Sie ist keine 15 mehr. Da wäre so ein Verhalten mehr als verstaendlich. Sie ist 19.