du zeigst ihm andere seiten, machst sein leben spannend für ihn, forderst ihn etc.
Ja heartflower, ich weiß das er das "nicht wissen" was erneut wieder auf ihn zukommt sehr an mir mag. Er mag meine Fantasien, meine verrückten Ideen.
Zu Weihnachten hat er z.B. ein Verwöhnpaket v. mir bekommen. Selber Schuld, denn er hatte vorher mal erwähnt das sich jeder kleine u. grosse Junge über Handschellen freut. Warum sei vollkommen dahin gestellt :evil:
Er hat also ein Paket mit einer Einladung zu einem Essengehen zu zweit bekommen in dem Restaurant in dem wir das erste Mal zusammen essen waren. Dort, wo wir nachts noch auf der Parkbank rumgeschmust haben
Aromamassageöl, einen Schal, Sekt, Mon Cheri, Sprühsahne, Oliven, Clementinen und.....echte Handschellen.
Heiligabend bekam er das Paket u. der Verwöhnabend war erst Mitte Januar.
Drei Tage vorher ging es los, er wurde unruhig, erwähnte das er doch schon 50 wäre usw.
Nun, der Abend ( mein Outfit zum Essengehen ), die Nacht wird ihm in ewiger Erinnerung bleiben :verliebt:
Er sagte hinterher, eher anderen Mittag: Mit 50 vergesse ich alles davor erlebte. Du schaffst mich und das ist sooo schön.
Ich bekam vollkommen überraschend für mich Valentinstag eine langstielige rote Rose. Überraschend weil er eher der Typ ist der solche Tage für Humbug hält u. Gestrüpp schon mal gar nicht verschenkt. Dann schon eher die Lieblingspralinen oder ein kleines niedliches Marzipantierchen welches er beim Bäcker entdeckt oder so diese Richtung. Diese Sachen packt er aber einfach heimlich in den Schrank ohne weiter darauf einzugehen bis ich sie entdecke. Oder so wie gestern, da fährt er spät abends noch los um mir meinen Joghurt zu besorgen von dem ich nichts mehr im Kühlschrank hatte ausser seine Sorte.
Von mir bekam er eine Klageschrift in einem roten Ordner überreicht =)
Antrag auf Unterdrückungs- sowie Manipulationsunterlassung
gegen
- Antragsgegner -
O.g. Antragstellerin begründet ihren Antrag wie folgt:
Die Parteien XXXXXX / XXXXX begegneten sich am 09.10.2010 auf einer Geburtstagsfeier, nach langem zwanglosen
gemeinsamen Bekanntseins, nach etlichen Jahren erneut wieder.
An diesem denkwürdigen feucht-fröhlichen Abend überreichte der Antragsgegner der Antragstellerin seine Telefonnummer mit
der Bitte sich gelegentlich bei ihm telefonisch zu melden. Die Antragstellerin stimmte zu.
Am folgenden Tag erfolgte die Ernüchterung bei der Antragstellerin und ihr wurde klar das sie mit ihrer Zustimmung wohl zu
voreilig gehandelt hatte, da sie aus Prinzip seit vielen Jahren nicht wirklich bereit war sich auf irgendwelche möglichen
Abenteuer mit dem männlichen Geschlecht einzulassen. Stunde um Stunde um Stunde überlegte sie nun ob sie ihre Zusage
einhalten sollte oder doch besser nicht. Die Antragstellerin machte sich ihre Entscheidung wahrlich nicht leicht
( Zeugin: XXXXXXXX ) um letzthin doch zu ihrer Zusage zu stehen.
Was sich zwischen den Parteien seit Einhaltung der Zusage der Antragstellerin bis dato entwickelt hat braucht hier nicht gross
aufgeführt zu werden, der Antragsgegner wird es aus eigenem Erleben bestens beurteilen können. Die Antragstellerin meint beurteilen
zu können das diesbezüglich beider Parteien ein einheitliches Verständnis vorherrscht. Sie selber empfindet den Ist - Zustand zwischen
beiden Parteien als überwiegend liebevoll, zärtlich, äußerst interessant, vertrauensvoll, verläßlich, humorvoll, zweitweise aber auch als zickig
( seitens beider Parteien ). Sollte in der Aufführung etwas zu erwähnen vergessen worden sein oder der Antragsgegner es für nötig erachten ein Veto
einlegen zu müssen möge er es bitte schriftlich fest halten.
Umso mehr ist es der Antragstellerin unverständlich warum es der Antragsgegner für nötig erachtet zu unlauteren Mitteln wie verdeckte Manipulation
( Punkt I ) sowie Unterdrückungsversuche ( Punkt II ) greifen zu müssen.
Zu Punkt I
Die Antragstellerin kann sich bis dato nicht erklären wie es dem Antragsgegner seit dem 09.10.2010 möglich war sie so ganz und gar an sich zu fesseln.
Wäre sie Herrin ihrer eigenen Sinne gewesen wäre es dem Antragsgegner niemals gelungen ohne sichtbares agieren seinerseits Frau XXXXXX an seine Seite
zu bringen. Ohne verdeckte Manipulation kann dieses niemals möglich gewesen sein! Die Antragstellerin bittet den Antragsgegner darum endlich
offen zu legen auf welche Art sie manipuliert wurde ansonsten besteht ernsthaft zu befürchten das sie eines Tages vor lauter sinnlosen Grübeleien
unter qualmenden Synapsen sowie geistige Umnachtung erkrankt. Dieses kann nicht im Sinne des Antragsgegners sein. Zumindest nicht wenn
er um Fairness bemüht ist. Frau XXXXXX bemüht sich redlich den derzeitigen Ist - Zustand als gegeben anzunehmen, ihn zu leben, macht aber
zur Bedingung das ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt sämtliche Manipulationsversuche des Herrn XXXXX eingestellt werden und dieser offen
agiert. Nur so sieht sie sich in der Lage in Zukunft eine Partnerin zu werden die sich ihres gesunden Verstandes sicher sein kann.
Zu Punkt II
Die Antragstellerin fragt sich immer mal wieder wieso ihr seitens des Antragsgegners so viel verboten oder vorgeschrieben wird.
( Siehe Verbotsliste, Wand kleines Zimmer. Noch lange nicht vollzählig die dort angeführten Punkte, da einige Punkte nicht zwingend für die
Mitwelt ersichtlich sein müssen ).
Sie empfindet das Gebaren des Antragsgegners als Unterdrückung ihres Parts in der gemeinsamen Beziehung.
Sie selber läßt den Antragsgegner frei in seinem Lebensraum agieren, bestätigt ihm sogar in seinem Wunsch auf einen "Freibrief im Bett".
Auch wenn ihr etwas arg widersinnig vorkommt, sie läßt Herrn XXXXX gewähren, einfach, weil sie davon überzeugt ist das er in seinem
reifen Alter abwägen kann was für ihn stimmig ist, was nicht.
Selber ist die Antragstellerin aber in einem noch reiferen Alter und geht deswegen ganz selbstverständlich davon aus das dem
Antragsgegner dadurch klar sein muss das auch sie genauestens weiß was für sie stimmig ist, was nicht.
Jede andere Meinung des Antragsgegners wäre Hochmut und diesen möchte die Antragstellerin ihm mitnichten unterstellen.
Um in diesen Punkten eine gleichberechtigte Partnerschaft aufbauen zu können bittet die Antragstellerin Herrn XXXXX darum
in Zukunft auf Verbote sowie Vorschriften zu verzichten. Sollte er diesem Wunsch nicht nachkommen können weil er einfach gegen
seine innere Überzeugung verstößt möchte Frau XXXXX zumindest genaueste Erklärungen für eventuell noch folgende
Verbote / Vorschriften. Nur so sieht sie sich in der Lage die Gedankengänge des Antragsgegners nachvollziehen und daraufhin
möglicherweise akzeptieren zu können.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und mit freundlichem Gruss
Seine Reaktion: Ich nehme das erst einmal als wahr genommen u. gegeben hin
sages, die sich schon wieder kringelt vor Lachen :super: