Viel Kraft lieber Rasim!
Sozialhilfe bekommt sie auch, wenn ihr gerichtlich getrennt seid (Eheschutz). Lass dich also hier nicth verarschen. Aber es ist für DICH auch besser, wenn du dich schnell scheiden lässt, sonst musst du ihr schlussendlich noch mehr Pensionskasse geben (sie erhält 50% von deinem angeäufneten Pensionskassenkapital seit dem Zeitpunkt der Heirat). Also auch wenn es hart ist, zieh es durch, wenn du denkst, dass es kein Zurück mehr gibt. Dann bist du auch FREI, frei für jemanden, der dich wirklich verdient hat. Aber die nächsten paar Monate bist du noch nicht so weit, du musst das zuerst gut verarbeiten, sonst wäre das auch unfair einer neuen Freundin gegenüber.. Hast du es schon mit einer Therapie versucht?
Find ich voll daneben, dass sie gleich zum Sozialamt zurück will. Also mit einem einzigen Kind, das erst noch 12 Jahre alt ist, kann deine Frau auf jeden Fall arbeiten gehen (muss sie auch, gemäss Richter zu 50%)! Die soll nicht so faul tun!!! Ich bin sogar mit zwei Kindern, und die sind viel jünger (immer 3 Monate nach Geburt!!!) wieder arbeiten gegangen. Dann kann die es auch...!! Irgendwas findet sie sicher, auch wenn sie keine gute Ausbildung haben sollte.
Hast du einen Anwalt? Lass dir bloss bei der Scheidung nicht auch noch das letzte Hemd wegnehmen... Für die Tochter musst ja vermutlich nichts bezahlen, da es nicht deine leibliche ist.
Ich wünsche dir ganz viel Kraft, bleib dir selber treu und nicht vergessen: Wir sind immer für dich da! Liebe Grüsse, saalana